Allgemeine Reisebedingungen:
1. Abschluss des Reisevertrags
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Golfmotion.com, fortan Golfmotion
(stellvertretend Travelmotion AG) den Abschluss eines
Reisevertrages
verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich,
fernmündlich
oder über www.golfmotion.com vorgenommen werden. Golfmotion nimmt das
Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags mit der Buchungsbestätigung
an den Reisegast an. Diese Anmeldeerklärung bedarf keiner bestimmten
Form. Die Annahme wird durch Golfmotion mit einer Buchungsbestätigung
schriftlich bestätigt.
2. Bezahlung
Sobald Sie von Golfmotion eine Bestätigung für Ihre Reservierung
erhalten haben, geben wir Ihnen 2 Tage (sprich 48 Stunden) Zeit, uns
diese Reservierung rückzubestätigen. Zu diesem Zeitpunkt wird
ebenfalls eine Anzahlung, in der Regel 25% (auf volle Euro
aufgerundet) des Gesamtpreises, fällig. Der genaue Anzahlungsbetrag
ist auf einer Rechnung, die wir Ihnen zusammen mit der Bestätigung
zusenden, aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass wir keine definitive
Reservierung für Sie vornehmen, solange keine Anzahlung geleistet
wurde.
Sollte die Rückbestätigung in der genannten Zeitspanne nicht bei uns
eingegangen sein, kann die Reservierung jederzeit ohne weitere
Rücksprache annulliert werden. Die verbleibenden 75%
der Gesamtkosten können bis zu 15 Tagen vor Reiseantritt, oder, falls
speziell erwähnt, bis zum im Reiseangebot angegebenen Datum bezahlt
werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reservierungen, die
weniger als 20 Tage vor Reiseantritt getätigt werden. In diesem Fall
sind für eine Bestätigung 100% der Gesamtbuchungskosten fällig.
Wir akzeptieren folgende Zahlungsmodalitäten:
- Per Banküberweisung (bitte bedenken Sie, dass sie unter
Verwendung
der IBAN Nummer und des BIC Codes, erhebliche Kosten für
Überweisungen
im internationalen Zahlungsverkehr sparen können)
- Per Kreditkarte: Visa und Mastercard (bei
dieser
Zahlungsart werden zusätzlich 1,95% Kreditkartenkommission
berechnet)
3. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren:
Für Umbuchungen im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft, Mietwagen
und/oder Golfplatz wird eine Bearbeitungspauschale von Euro 25,- pro
Person erhoben. Sollte der Kunde die Reise annullieren oder sie nicht
antreten, so ist Golfmotion.com dazu berechtigt, eine angemessene
Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung wird wie folgt
pauschaliert:
Bis zum 15. Tag vor Anreise 25% des Gesamtpreises, vom 14. Tag bis
zum
2. Tag vor Anreise 75% des Gesamtpreises und ab dem 1. Tag vor
Anreise
100% des Gesamtpreises.
Weiterhin können auch etwaige Überweisungs- und/oder
Zahlungsgebühren gemäß den vom Kunden gewählten Zahlungsmodalitäten
einbehalten werden.
4. Golfbuchungen:
Bitte beachten Sie, dass ohne Handicap-Angabe keine Reservierungen
auf
den Golfplätzen gemacht werden können. Alle Spieler müssen auf
Verlangen einen gültigen Handicap-Ausweis vorweisen können. Ferner
trägt jeder Spieler selbst die Verantwortung dafür, pünktlich zur
vereinbarten Startzeit zu erscheinen. Sollten Spieler verspätet
erscheinen, kann keine Garantie für eine ´Ersatz-Startzeit´ geleistet
werden. Wann, wie und zu welchen Konditionen der Spieler eine Ersatz-
Startzeit des jeweiligen Platzes bekommt, hängt von der Auslastung
und
der Buchungslage des jeweiligen Golfplatzes ab. Die Rückerstattung
von
ungenutzten Greenfees ist nur möglich, wenn der Voucher mit einem
Stempel des entsprechenden Golfplatzes ´campo cerrado, closed course,
geschlossener Platz´ versehen ist. Die Kosten für Extras auf den
Golfplätzen wie z.B. Buggies, Trolleys, Leihschläger etc. sind in
unseren Pauschalen nicht enthalten, und die Verfügbarkeit derselben
hängt von der jeweiligen Kapazität und Auslastung des Golfplatzes ab.
Bitte beachten Sie ferner, dass nur Schuhe mit weichen Noppen erlaubt
sind und angemessene Kleidung zum Standard gehört.
5. Reise-Versicherungen
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht
eingeschlossen. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, direkt über unsere
Webseite (Golfmotion.com) eine Reiserücktrittskosten-Versicherung
(RRV) sowie allgem. Reiseversicherungen abzuschließen. Bitte sehen
Sie hierzu \\\\\\\"Reiseversicherungen\\\\\\\".
6. Leistungen
Die Leistungserbringung von Golfmotion, die vertraglich vereinbart
ist,
resultiert aus den Angeboten/Leistungsbeschreibungen der Webseite
bzw. den Prospekten und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Buchungsbestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen
Bestätigung durch Golfmotion.
7. Gewährleistung/Haftung
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der
Kunde
innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Golfmotion kann die
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Golfmotion kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine
mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung
erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und
Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige
Vertragsänderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist
der Kunde verpflichtet, die Mängel zunächst unverzüglich gegenüber
dem
Leistungsträger zu rügen, um diesem die Gelegenheit zu geben,
sofortige Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht
sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel sofort bei Golfmotion
anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim
Leistungsträger nicht zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des
Mangels schuldhaft, ist er insoweit von Minderungs- oder
vertraglichen
Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des
Reisevertrages durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels, der die
Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn Golfmotion
keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Golfmotion hierfür
eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es
nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Golfmotion verweigert
wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes
Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
8. Beschränkung der Haftung
Da wir als Vermittler für verschiedene Fremdleistung tätig sind,
haften wir nicht für Fremdleistungs-störungen im Zusammenhang mit
dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach
den Bestimmungen des entsprechenden Unternehmens. Greenfees,
Golfschulen, Hotels, Mietwagen und die Beförderung durch Bus-, Bahn-,
Boots- und/oder Taxiunternehmen sind grundsätzlich vermittelte
Fremdleistungen. Eine Garantie für die ordnungsgemäße Erbringung,
dieser Leistungen kann nicht übernommen werden. Ein
Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit
ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem
Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein
Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter
bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht
werden
kann oder unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist.
9. Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie
innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Reise, Golfmotion gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist
können Sie Ansprüche, gegen Golfmotion, nur geltend machen, wenn Sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In
Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich
geltend
machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Ansprüche geltend
gemacht wurden. Bei schwebenden Verhandlungen über Ansprüche oder sie
begründende Umstände ist die Verjährung gehemmt, bis eine Partei die
Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10. Gerichtsstand:
Zürich
11. Veranstalter:
Travelmotion AG
CH 8008 Zürich
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