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GOLFMOTION.com Your specialist for golf vacations

Allgemeine Reisebedingungen:

1. Abschluss des Reisevertrags

Mit der Anmeldung bietet der Kunde Golfmotion.com, fortan Golfmotion (stellvertretend Travelmotion AG) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über www.golfmotion.com vorgenommen werden. Golfmotion nimmt das Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags mit der Buchungsbestätigung an den Reisegast an. Diese Anmeldeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Die Annahme wird durch Golfmotion mit einer Buchungsbestätigung schriftlich bestätigt.

2. Bezahlung

Sobald Sie von Golfmotion eine Bestätigung für Ihre Reservierung erhalten haben, geben wir Ihnen 2 Tage (sprich 48 Stunden) Zeit, uns diese Reservierung rückzubestätigen. Zu diesem Zeitpunkt wird ebenfalls eine Anzahlung, in der Regel 25% (auf volle Euro aufgerundet) des Gesamtpreises, fällig. Der genaue Anzahlungsbetrag ist auf einer Rechnung, die wir Ihnen zusammen mit der Bestätigung zusenden, aufgeführt. Bitte beachten Sie, dass wir keine definitive Reservierung für Sie vornehmen, solange keine Anzahlung geleistet wurde.

Sollte die Rückbestätigung in der genannten Zeitspanne nicht bei uns eingegangen sein, kann die Reservierung jederzeit ohne weitere Rücksprache annulliert werden. Die verbleibenden 75% der Gesamtkosten können bis zu 15 Tagen vor Reiseantritt, oder, falls speziell erwähnt, bis zum im Reiseangebot angegebenen Datum bezahlt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Reservierungen, die weniger als 20 Tage vor Reiseantritt getätigt werden. In diesem Fall sind für eine Bestätigung 100% der Gesamtbuchungskosten fällig.

Wir akzeptieren folgende Zahlungsmodalitäten:

  • Per Banküberweisung (bitte bedenken Sie, dass sie unter Verwendung der IBAN Nummer und des BIC Codes, erhebliche Kosten für Überweisungen im internationalen Zahlungsverkehr sparen können)
  • Per Kreditkarte: Visa und Mastercard (bei dieser Zahlungsart werden zusätzlich 1,95% Kreditkartenkommission berechnet)

3. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren:

Für Umbuchungen im Hinblick auf Reisetermin, Unterkunft, Mietwagen und/oder Golfplatz wird eine Bearbeitungspauschale von Euro 25,- pro Person erhoben. Sollte der Kunde die Reise annullieren oder sie nicht antreten, so ist Golfmotion.com dazu berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Diese Entschädigung wird wie folgt pauschaliert:

Bis zum 15. Tag vor Anreise 25% des Gesamtpreises, vom 14. Tag bis zum 2. Tag vor Anreise 75% des Gesamtpreises und ab dem 1. Tag vor Anreise 100% des Gesamtpreises.

Weiterhin können auch etwaige Überweisungs- und/oder Zahlungsgebühren gemäß den vom Kunden gewählten Zahlungsmodalitäten einbehalten werden.

4. Golfbuchungen:

Bitte beachten Sie, dass ohne Handicap-Angabe keine Reservierungen auf den Golfplätzen gemacht werden können. Alle Spieler müssen auf Verlangen einen gültigen Handicap-Ausweis vorweisen können. Ferner trägt jeder Spieler selbst die Verantwortung dafür, pünktlich zur vereinbarten Startzeit zu erscheinen. Sollten Spieler verspätet erscheinen, kann keine Garantie für eine ´Ersatz-Startzeit´ geleistet werden. Wann, wie und zu welchen Konditionen der Spieler eine Ersatz- Startzeit des jeweiligen Platzes bekommt, hängt von der Auslastung und der Buchungslage des jeweiligen Golfplatzes ab. Die Rückerstattung von ungenutzten Greenfees ist nur möglich, wenn der Voucher mit einem Stempel des entsprechenden Golfplatzes ´campo cerrado, closed course, geschlossener Platz´ versehen ist. Die Kosten für Extras auf den Golfplätzen wie z.B. Buggies, Trolleys, Leihschläger etc. sind in unseren Pauschalen nicht enthalten, und die Verfügbarkeit derselben hängt von der jeweiligen Kapazität und Auslastung des Golfplatzes ab. Bitte beachten Sie ferner, dass nur Schuhe mit weichen Noppen erlaubt sind und angemessene Kleidung zum Standard gehört.

5. Reise-Versicherungen

Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, direkt über unsere Webseite (Golfmotion.com) eine Reiserücktrittskosten-Versicherung (RRV) sowie allgem. Reiseversicherungen abzuschließen. Bitte sehen Sie hierzu \\\\\\\"Reiseversicherungen\\\\\\\".

6. Leistungen

Die Leistungserbringung von Golfmotion, die vertraglich vereinbart ist, resultiert aus den Angeboten/Leistungsbeschreibungen der Webseite bzw. den Prospekten und die hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung. Änderungen und Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen betreffen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Golfmotion.

7. Gewährleistung/Haftung

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Golfmotion kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Golfmotion kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine mindestens gleichwertige, für den Kunden zumutbare Ersatzleistung erbracht wird, sofern der Reisemangel nicht bewusst wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Falle des Auftretens von Mängeln ist der Kunde verpflichtet, die Mängel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um diesem die Gelegenheit zu geben, sofortige Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel sofort bei Golfmotion anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht zumutbar ist. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er insoweit von Minderungs- oder vertraglichen Schadenersatzansprüchen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden aufgrund eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn Golfmotion keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde Golfmotion hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von Golfmotion verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

8. Beschränkung der Haftung

Da wir als Vermittler für verschiedene Fremdleistung tätig sind, haften wir nicht für Fremdleistungs-störungen im Zusammenhang mit dieser Leistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen des entsprechenden Unternehmens. Greenfees, Golfschulen, Hotels, Mietwagen und die Beförderung durch Bus-, Bahn-, Boots- und/oder Taxiunternehmen sind grundsätzlich vermittelte Fremdleistungen. Eine Garantie für die ordnungsgemäße Erbringung, dieser Leistungen kann nicht übernommen werden. Ein Schadenersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadenersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vorraussetzungen ausgeschlossen ist.

9. Ausschluss von Ansprüchen/Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise, Golfmotion gegenüber geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche, gegen Golfmotion, nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie Ihre Ansprüche schriftlich geltend machen. Ihre reisevertraglichen Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Ansprüche geltend gemacht wurden. Bei schwebenden Verhandlungen über Ansprüche oder sie begründende Umstände ist die Verjährung gehemmt, bis eine Partei die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

10. Gerichtsstand:

Zürich

11. Veranstalter:

Travelmotion AG CH 8008 Zürich

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